
Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung
Sie haben eine Idee, die Sie in Form einer Stiftung realisieren möchten - wollen aber keine eigene Stiftung aufbauen? Dann sind Sie bei uns richtig. Mit einem Stiftungsfonds errichten Sie Ihre eigene Stiftung unter unserem Dach. Gestalten Sie mit unserer Unterstützung Ihre Stiftung schon zu Lebzeiten! Ihr Vorteil: Wir können miteinander sprechen und Sie gestalten das Wirken Ihres Stiftungsfonds mit solange Sie dies können und wollen. Nicht zuletzt liegt der steuerliche Vorteil bei Ihnen.
Unsere Satzung regelt: Bei einer Zustiftung ab 25.000 Euro (Satzung) lässt sich der Stiftungsfonds mit einem speziellen Zweck und/oder mit Ihrem Namen verbinden. Da nur die Kapitalerträge verwendet werden dürfen (während Ihre Zustiftung als solche erhalten bleibt), ist dieser Betrag die Untergrenze - handlungsfähiger sind Unterstiftungen, die finanziell besser ausgestattet sind.
Steuerliche Vorteile
Weil sich die Stiftung Bürger für Leipzig für das Gemeinwohl einsetzt, werden Zuwendungen steuerlich begünstigt. Und zwar sowohl bei der Einkommmensteuer als auch bei der Schenkungsteuer. Wenn Sie zu Lebzeiten eine Stiftung errichten, nützt Ihnen das bei der Einkommensteuer: Alle zehn Jahre können Zuwendungen in das Vermögen unserer Stiftung bis zum Höchstbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag lässt sich über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Ehegatten haben die Möglichkeit, zwei Millionen Euro abzuziehen.
Zustiftungen und Spenden zu Lebzeiten des Stifters sind von der Schenkungsteuer befreit. Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art an eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Bürger für Leipzig sind erbschaftsteuerfrei. Beispielgebend verweisen wir auf die Stiftung des Ehepaares Prof. Berthold Schmid und Prof. Monika Meier-Schmid.
Geschäftsführende Vorständin Angelika Kell ist für Sie da, per Mail oder Telefon unter 0341 960 15 30.