Was ist die Stifterversammlung?
In der der Satzung ist folgendes zur Funktion der Stifterversammlung niedergelegt:
"Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie aus den Zustifterinnen und Zustiftern, d. h. aus Personen, die mindestens 500 € zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Mitglieder der Stifterversammlung gehören ihr auf Lebenszeit an. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters bzw. der Stifterin auf deren/dessen Erben über. ... Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist freiwillig."
Die Stifterversammlung ist die Veranstaltung, auf welcher der Vorstand seinen Bericht abgibt, wie das Vorjahr inhaltlich und wirtschaftlich zu bewerten ist und welche Aktivitätten für die Zukunft geplant sind. Die Stifterversammlung hat alle vier Jahre den neuen Stiftungsrat zu wählen. Die aktuelle Legislatur endet 2028.
Stifterversammlung 2026
Die Stifterversammlung 2026 findet am 8. Juni ab 18 Uhr in der Aula der Volkshochschule Leipzig (Löhrstraße) statt. Wenn Sie interessiert sind, als Gast teilzunehmen, geben Sie uns gern über das Kontaktformular Bescheid, damit wir Sie rechtzeitig mit einladen können.
Die jeweiligen Tätigkeitsberichte finden Sie HIER.