
Was ist die Stifterversammlung?
Aus der Satzung: "Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie aus den Zustifterinnen und Zustiftern, d. h. aus Personen, die mindestens 500 € zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Mitglieder der Stifterversammlung gehören ihr auf Lebenszeit an. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters bzw. der Stifterin auf deren/dessen Erben über. Stifterinnen und Stifter können sich jedoch in der Stifterversammlung aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist freiwillig."
Stifterversammlung 2025
Die Stifterversammlung 2025 findet am 2. Juni ab 18 Uhr in der Aula der Leipziger Volkshochschule statt. Wenn Sie interessiert sind, an dieser Versammlung als Gast teilzunehmen, geben Sie uns gern über das Kontaktformular Bescheid.
Im Rahmen einer Außerordentlichen Stifterversammlung am 12.3.2025 wurde die Satzung geändert, von Bedeutung war die Umbenennung in Bürgerstiftung Leipzig. Diese Umbenennung ist seit 3.4.25 rechtskräftig.
Stifterversammlung 2024
Die Stifterversammlung 2024 fand am 6. Mai 2024 in der Volkshochschule Leipzig statt. Der Vorstand berichtete wie sich die Stiftung entwickelt hat und welche Projekte umgesetzt wurden und werden. Es wurden Satzungsänderungen beschlossen (die von der Stiftungsaufsicht noch bestätigt werden müssen, StandJuli 2024) und ein neuer Stiftungsrat für die Jahre 2024 bis 2028 wurde gewählt.
Den Sachbericht für das Jahr 2023 finden Sie HIER.