Danke für Ihr finanzielles Engagement!

Stifter*innen mit Sparschweinen
Es ist immer Zeit, gemeinsam Gutes zu tun!

Ihre Spenden - ob groß oder klein - werden zeitnah genutzt und helfen uns, die aktuellen Projekte umzusetzen. Spenden an gemeinnützige Stiftungen können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden und reduzieren Ihre Steuerlast. 

Mit einer Zustiftung tragen Sie  dazu bei,  unsere Handlungsfähigkeit langfristig und dauerhaft zu verbessern. 
Die Zustiftungen verbleiben im Grundstockvermögen, es werden nur die ausgeschütteten Erträge verwendet. 

Auch Zustiftungen werden steuerlich begünstigt.  Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns zu den angegebenen Sprechzeiten

Spenden, Stiften oder Fördern