Mit einer Zustiftung werden Sie Stifter / Stifterin und tragen zum Aufbau des Stiftungsvermögens bei.
Unternehmen bitten wir um Zustiftungen ab 5.000 Euro, Teilzahlungen sind in allen Fällen möglich.
Zustiftungen können Sie steuerlich geltend machen.
Das ist zu tun: Füllen Sie die Zustiftungserklärung aus, überweisen den zutreffenden Betrag für eine Zustiftung und schon sind Sie dabei. Die Zuwendungsbestätigung erhalten Sie umgehend.
Stiftergewinnende Abende
Von Zeit zu Zeit laden wir ein, uns in vertrauter Runde beim Stiftergewinnenden Abend (und einem erlesenen Getränk) kennenzulernen. Wenn Sie zu einem dieser Abende gern eingeladen werden möchten, geben Sie uns bitte per Mail Bescheid.