Wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschieden haben, als Stifterin/Stifter Teil der Bürgerstiftung Leipzig zu werden.
Als natürliche Person leisten Sie hierfür eine Zustiftung in Höhe von mindestens 500 Euro, als Unternehmen bzw. juristische Person in Höhe von 5.000 Euro.
Auf Wunsch können Sie Ihre Zustiftung auch in kleineren Einzelbeträgen ableisten (z.B. monatlich 50 Euro). In jedem Fall erhalten Sie über jede Zustiftung eine Zuwendungsbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können.
Für Zustiftungen und Förderbeiträge stellen wir einen Zuwendungsbescheid aus, mit dem Sie Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen können. Wir bitten Sie um die Überweisung des ausgewählten Betrages auf das unten angegebene Konto:
Bürgerstiftung Leipzig
IBAN: DE13 8605 5592 110 110 110 1
Wichtig – bitte gesonderte Verwendungszwecke angeben:
für Ihre Zustiftung: Zustiftung
für Förderbeiträge: Förderbeitrag (gerne auch als Dauerauftrag)
Wünschen Sie eine automatische Abbuchung von Ihrem Konto, erteilen Sie uns gern ein SEPA-Lastschriftmandat und wir kümmern uns um den Bankeinzug.
Herzlichen Dank für Ihre Angaben!
Mit dem Button "Zustiftungserklärung absenden" übermitteln Sie uns Ihre Daten.
Für weitere Fragen oder Hinweise, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gern auch persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0341 960 15 30 oder per Mail unter: post@buergerstiftung-leipzig.de
Wir freuen uns auf Sie!
Das Team der Bürgerstiftung Leipzig