Ihre Stiftung unter unserem Dach
Sie möchten Leipzig etwas zurückgeben? Mit Ihrem Lebenswerk einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten? Dann empfehlen wir Ihnen die Errichtung einer Unterstiftung unter unserem Dach.
Sie können ab einem Betrag von 20.000 Euro mit dem Namen der Zustifterin bzw. des Zustifters verbunden werden, sofern gewünscht. Da nur die Kapitalerträge Ihre Zustiftung verwendet werden, ist dieser Betrag eine Untergrenze - handlungsfähiger sind Unterstiftungen, die finanziell mit mindestens 100.000 Euro ausgestattet sind.
Eine Unterstiftung bedeutet: Sie haben eine eigene Stiftung unter unserem Dach und gestalten Ihr Engagement schon zu Lebzeiten! Das hat viele Vorteile: Wir können miteinander sprechen und Sie nehmen Einfluss darauf, was Sie bewirken wollen. Nicht zuletzt liegt der steuerliche Gewinn bei Ihnen.
Ihr Vorteile: Wenig Verwaltungsaufwand
Die Bürgerstiftung ist ein effektives Dach für Unterstiftungen. Diese brauchen eine Satzung, aber weder eigene Gremien noch Steuernummern. Das summarische Stiftungsvermögen wird gemeinsam angelegt – zum beiderseitigen Vorteil im Sinne höherer Erträge. Der Vorstand der Bürgerstiftung garantiert, dass die Erträge der Unterstiftungen im Sinne der Satzung verwendet werden.
Steuerliche Aspekte
Wenn Sie zu Lebzeiten eine Stiftung errichten, nützt Ihnen das bei der Einkommensteuer: Alle zehn Jahre können Zuwendungen in das Vermögen unserer Stiftung bis zum Höchstbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag lässt sich über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Ehegatten haben die Möglichkeit, zwei Millionen Euro abzuziehen.
Sie können Erbschaftssteuer vermeiden bzw. gezahlte Erbschaftssteuer zurückbekommen, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall mit einer Spende oder Zustiftung engagieren.
Zustiftungen und Spenden zu Lebzeiten des Stifters sind von der Schenkungssteuer befreit. Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art an eine gemeinnützige Stiftung wie unsere sind erbschaftssteuerfrei.
Die Schmid-Meier-Schmid-Stiftung ist dafür ein gutes Beispiel: Sie vergibt seit 2023 Stipendien zur Förderung von Studierenden im Fach Gesang. Siehe Prof. Berthold Schmid und Prof. Monika Meier-Schmid.
Geschäftsführende Vorständin Angelika Kell ist für Sie da, per Mail oder Telefon unter 0341 960 15 30.