Sie haben es in der Hand, mit der Art der juristischen Form der Nachlassgestaltung Ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. Sie sollten die Gestaltungsformen kennen, um die richtige Wahl zu treffen.
Erbeinsetzung
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie den Erben exakt bezeichnen. Auch Institutionen, die als Allein- oder Miterben bestimmt werden, müssen genau bezeichnet werden. Also z.B. nicht einfach „die Bürgerstiftung“, sondern die "Bürgerstiftung Leipzig"
Vermächtnis
Eine mit einem Vermächtnis bedachte Stiftung erhält aus der Erbmasse einen genau bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag). Die Erbinnen und Erben sind verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.
Auflage
Mit einer Auflage verpflichten Sie Ihre Erbinnen und Erben, bestimmte Leistungen zu erfüllen wie z.B. Ihren Kater zu versorgen, die Wohnung aufzulösen oder Ihr Grab zu pflegen.
Testamentsvollstreckung
Bei größeren Nachlässen und komplexen Vermögenswerten kann der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein. Er hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und abzuwickeln. Testamentsvollstrecker werden in der Regel von Erblasser oder Erblasserin benannt. So können Sie sicherstellen, dass der letzte Wille auch durchgesetzt wird.
Unser Testamentservice
Eine gemeinnützige Institution im Testament zu berücksichtigen, ist eine Herzensangelegenheit und will wohl überlegt sein. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie auch kostenlose Informationen in unserer Geschäftsstelle anfragen.
Die Bürgerstiftung Leipzig ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an unsere Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt direkt und ohne Abzüge unserer Stiftungsarbeit zugute.
Sprechen Sie uns bitte direkt an, wir sind für Sie da.
Per E-Mail oder Telefon unter 034 9 60 15 30